Wir starten in die Saison 2020/21

Der TV Möhlin startet am kommenden Montag, 8. Juni 2020, in die Handballsaison 2020/21. Der Trainingsstart erfolgt in den Teams, in denen dann auch im September 2020 die neue Meisterschaft in Angriff genommen wird. Leider konnten sich diverse Trainer von ihren Schützlingen der vergangenen, abrupt beendeten Saison nicht richtig verabschieden. Je nach Situation können wir dies zu einem späteren Zeitpunkt nachholen.

Die neuen Rahmenbedingungen vom Schweizerischen Handballverband (SHV) sind zwingend einzuhalten.

Die Hallen in Möhlin sind ab Montag, 8. Juni 2020 um 17.30 Uhr für uns offen. Wir wissen jedoch noch nicht genau, wie das konkrete Schutzkonzept der Gemeinde Möhlin aussehen wird. Diese Informationen sind erst Ende Woche zu erwarten. Wir haben jedoch Signale der Gemeinde, dass diese nicht zu sehr einschränkend auf den Trainingsbetrieb wirken werden.

Der Hallenplan inkl. Verhaltensregeln des TV Möhlin sind ebenfalls einzuhalten.

Wir möchten uns an dieser Stelle bei allen Beteiligten bedanken. Bedanken für den Einsatz in den verschiedenen Formen während des Lockdowns, das Anwenden der Corona-Regeln, die Offenheit für einen nicht alltäglichen Start in die Saison und einfach für euren Einsatz für den TV Möhlin.

Für den TV Möhlin
Simon Mahrer, Präsident
Gregory Soder, Leiter Technische Kommission

Neue Rahmenbedingungen SHV
Ab dem 6. Juni 2020 ist der Trainingsbetrieb in allen Sportarten unter Einhaltung von vereinsspezifischen Schutzkonzepten wieder zulässig. Bei Sportaktivitäten, in denen ein dauernder enger Körperkontakt erforderlich ist, müssen die Trainings so gestaltet werden, dass sie ausschliesslich in beständigen Gruppen stattfinden mit Führung einer entsprechenden Präsenzliste. Als enger Kontakt gilt dabei die längerdauernde (>15 Minuten) oder wiederholte Unterschreitung einer Distanz von 2 Metern ohne Schutzmassnahmen.

Folgende fünf Grundsätze müssen im Trainingsbetrieb zwingend eingehalten werden:

1. Nur symptomfrei ins Training
Personen mit Krankheitssymptomen dürfen NICHT am Trainingsbetrieb teilnehmen. Sie bleiben zu Hause, resp. begeben sich in Isolation und klären mit dem Hausarzt das weitere Vorgehen ab.

2. Abstand halten
Bei der Anreise, beim Eintreten in die Sportanlage, in der Garderobe, bei Besprechungen, beim Duschen, nach dem Training, bei der Rückreise – in all diesen und ähnlichen Situationen sind zwei Meter Abstand nach wie vor einzuhalten und auf das traditionelle Shakehands und Abklatschen ist weiterhin zu verzichten. Einzig im eigentlichen Trainingsbetrieb ist der Körperkontakt in allen Sportarten wieder zulässig. Pro Person müssen mindestens 10 m2 Trainingsfläche zur Verfügung stehen.

3. Gründlich Hände waschen
Händewaschen spielt eine entscheidende Rolle bei der Hygiene. Wer seine Hände vor und nach dem Training gründlich mit Seife wäscht, schützt sich und sein Umfeld.

4. Präsenzlisten führen
Enge Kontakte zwischen Personen müssen auf Aufforderung der Gesundheitsbehörde während 14 Tagen ausgewiesen werden können. Um das Contact Tracing zu vereinfachen, führt der Verein für sämtliche Trainingseinheiten Präsenzlisten. Die Person, die das Training leitet, ist verantwortlich für die Vollständigkeit und die Korrektheit der Liste und dass diese dem/der Corona-Beauftragten in vereinbarter Form zur Verfügung steht (vgl. Punkt 5). In welcher Form die Liste geführt wird (doodle, App, Excel, usw.) ist dem Verein freigestellt.

5. Bestimmung Corona-Beauftragte/r des Vereins
Jede Organisation, welche die Wiederaufnahme des Trainingsbetriebs plant, muss einen Corona-Beauftragen bestimmen. Diese Person ist dafür verantwortlich, dass die geltenden Bestimmungen betreffend Corona-Schutzmassnahmen eingehalten werden. Beim TV Möhlin ist dies der Präsident, Simon Mahrer. Bei Fragen darf man sich gerne direkt an ihn wenden (Tel. +41 79 347 77 31 oder praesident@tv-moehlin.ch).

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